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Rechtsgebiete

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in der Vorbereitung schwieriger Beschlussfassungen, bei Änderungen der Teilungserklärung oder Streitfragen über die Richtigkeit von Jahresabrechnungen. Zudem sind wir bei Störungen des Hausfriedens durch Mieter, Eigentümer oder Dritte tätig. Wir führen Verfahren zur Entziehung des Wohnungseigentums durch oder unterstützen die WEGs bei der Durchsetzung von Rückbauten. Weiterhin sorgen wir für die Bezahlung rückständiger Hausgeldvorauszahlungen, Nachzahlungsergebnisse aus Jahresabrechnungen oder Sonderumlagen, notfalls auch durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie etwa Mietpfändungen, Zwangsverwaltungen oder Zwangsversteigerungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vertretung in Beschlussanfechtungsverfahren. Letzlich bewahren wir Eigentümergemeinschaften vor unberechtigten Forderungen Dritter.

 

Wir unterstützen Bauträger bei der Erstellung und Formulierung einer Teilungserklärung, der Einrichtung einer Wohnungseigentümergemeinschaft und stellen sicher, dass unsere Mandantschaft beim Entstehen der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft die Weichen richtig stellt.

 

 

Mietrecht

Der zweite Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der rechtlichen Beratung und der Rechtsdurchsetzung in mietrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in der Vertretung von professionellen Mietverwaltern und Vermietern. Wir führen Mieterhöhungsverfahren, setzen Kündigungen und Räumungsklagen durch oder wehren unberechtigte Ansprüche von Mietern ab. Weiterhin sind wir bei Nebenkostenabrechnungen behilflich oder führen die gerichtliche Beitreibung rückständiger Mietzahlungen durch.

 

Ebenso unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung Ihrer Mietverträge.

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